Resolution des Glaubens- und Besinnungstages am 24.09.2011
1.) Wir erinnern die Leitungsorgane der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Gliedkirchen, daß sie als Kirche Jesu Christi verpflichtet sind, die Ehe von Mann und Frau als Gottes Stiftung zu schützen und zu fördern. Die Gleichstellung der Ehe mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, wie sie im Pfarrdienstgesetz der EKD (§ 39 mit Begründung) vollzogen wird, verstößt gegen Geist und Buchstaben der Heiligen Schrift. Wir wissen uns an die Heilige Schrift gebunden, der Grundlage für Leben und Handeln der Kirche, und nicht an synodale Beschlüsse, die der Heiligen Schrift widersprechen.
Resolution des Kongresses "Ich glaube an Gott den Schöpfer" vom 27.02.-01.03.2009Resolution der Teilnehmer des Kongresses „Ich glaube an Gott den Schöpfer - Die Frage nach dem Ursprung in biblischer und naturwissenschaftlicher Sicht“ Bad Gandersheim 27.02. – 01.03.2009 Resolution des Demographiekongresses 24.-26.02.2006An die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, Resolution der Teilnehmer des Kongresses „Kinder sind eine Gabe Gottes“, Aus christlicher Überzeugung wenden wir uns an Sie mit der Bitte, alles politisch Mögliche zu tun, um dem herrschenden und zunehmenden Kindermangel in Deutschland entgegenzusteuern. Wir danken Ihnen für Ihren Dienst und wir beten für Sie. Seit 1965 (Einführung der Antibabypille) hat sich die Geburtenrate, die bereits seit 1930 unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1 Lebendgeburten pro geburtsfähiger Frau liegt, noch einmal drastisch verringert. Seit den 70er Jahren haben wir, die Kinder der Immigranten mitgerechnet, eine Rate von etwa 1,35. Bisher konnte die Bevölkerungszahl von den früheren starken Jahrgängen profitieren, doch in wenigen Jahren wird es einen nicht mehr aufzuhaltenden dramatischen Rückgang geben. Vom Geburtenjahrgang 1935 waren 9% der Frauen kinderlos, vom Geburtenjahrgang 1965 sind es 32%. Nach einer Analyse von Prof. Manfred Spieker, Univ. Osnabrück, muß seit der Freigabe der Abtreibung im Jahr 1974 von über 8 Mill. Abtreibungen deutschlandweit ausgegangen werden (Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa, 2005, 15).
Auch Synoden können irrenNotwendige Antwort auf die Synodalbeschlüsse zu kirchlichen Segnungshandlungen für "gleichgeschlechtliche Partnerschaften" oder "Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften" im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland Die BeschlüsseSchon 1991 empfahl ein Ausschuß der Ev.-Luth. Kirche in Bayern die kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Bayern erklärte 1993, daß eine "segnende Begleitung homophiler Menschen in ihrer Partnerschaft" möglich sei. 1994 erklärte der Theologische Ausschuß der Arnoldshainer Konferenz die Segnung von "Menschen, die in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft leben", für möglich. Im Frühjahr 1996 gab der Rat der EKD unter dem Titel „Mit Spannungen leben" eine "Orientierungshilfe" heraus. In diesem Text wurde unterschieden zwischen einer - vom Rat abgelehnten - Segnung der "homosexuellen Partnerschaft" und einer - vom Rat akzeptierten - Segnung von „homosexuell geprägten Menschen, die ... in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben". "Wegen der Gefahr von Mißverständnissen" könne eine Segnung allerdings nicht "im Rahmen eines Gottesdienstes", sondern nur „in der Seelsorge" befürwortet werden. Damit war für den Bereich der EKD grundsätzlich die Möglichkeit kirchlicher Segnungshandlungen für Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eröffnet.
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