An die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und an die Kultusminister der Länder.
Resolution der Teilnehmer des Kongresses „Kinder sind eine Gabe Gottes“, veranstaltet vom Gemeindehilfsbund am 24.-26.2.2006 im Geistlichen Rüstzentrum Krelingen.
Aus christlicher Überzeugung wenden wir uns an Sie mit der Bitte, alles politisch Mögliche zu tun, um dem herrschenden und zunehmenden Kindermangel in Deutschland entgegenzusteuern. Wir danken Ihnen für Ihren Dienst und wir beten für Sie.
Seit 1965 (Einführung der Antibabypille) hat sich die Geburtenrate, die bereits seit 1930 unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1 Lebendgeburten pro geburtsfähiger Frau liegt, noch einmal drastisch verringert. Seit den 70er Jahren haben wir, die Kinder der Immigranten mitgerechnet, eine Rate von etwa 1,35. Bisher konnte die Bevölkerungszahl von den früheren starken Jahrgängen profitieren, doch in wenigen Jahren wird es einen nicht mehr aufzuhaltenden dramatischen Rückgang geben. Vom Geburtenjahrgang 1935 waren 9% der Frauen kinderlos, vom Geburtenjahrgang 1965 sind es 32%. Nach einer Analyse von Prof. Manfred Spieker, Univ. Osnabrück, muß seit der Freigabe der Abtreibung im Jahr 1974 von über 8 Mill. Abtreibungen deutschlandweit ausgegangen werden (Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa, 2005, 15).
Schon jetzt sind die Folgen des Kindermangels bedrohlich. Schulen und Kindergärten schließen. Die Zahl der Abiturienten wird - mit Schwankungen in den einzelnen Bundesländern - in den nächsten Jahren bis 2020 um etwa die Hälfte zurückgehen. Unsere Sozialsysteme sind schon jetzt unbezahlbar geworden. Angesichts dieser Entwicklung genügen sozialpolitische und finanzielle Maßnahmen nicht. Wir brauchen in unserem Volk einen tiefgreifenden Bewußtseinswandel. Die Menschen müssen Kinder wieder als einen hohen und unverzichtbaren Wert begreifen und Solidarität mit ihnen lernen. Die Politik kann und muß hierzu entscheidende Beiträge leisten. Wir bitten Sie als die gewählten Vertreter des Volkes, dieser Verantwortung nachzukommen und für den nötigen geistigen und kulturellen Wandel zu arbeiten. In den folgenden Bereichen des öffentlichen Lebens herrscht nach unserer Einschätzung dringender Reformbedarf:
- Unser umlagenfinanziertes Sozialversicherungssystem ermöglicht Kinderlosen, die zum Erhalt dieses Systems nicht beitragen, im Grundsatz die gleiche Rente wie Eltern, deren Kinder es künftig tragen. Wir fordern ein Ende dieser Unausgewogenheit.
- Das Leitbild der sog. Vereinbarkeit von Beruf und Familie verdeckt den erzieherischen Auftrag insbesondere der Mütter. Nach den Erkenntnissen der Bindungs- und Hirnforschung benötigen die Kinder in ihren ersten Lebensjahren ein hohes Maß an personaler Zuwendung. Eine Fremdbetreuung kann diese im allgemeinen nicht gewährleisten. Wir fordern deswegen sozialpolitische und steuerliche Initiativen, die den erzieherischen Beruf der Mutter attraktiv machen.
- In den schulischen Rahmenrichtlinien erhalten Ehe und Familie nicht den gebührenden Platz als sinnstiftende Institutionen. Schüler und Schülerinnen werden zu wenig motiviert, später selbst eine Familie zu gründen. Wir fordern die Kultusminister der Länder auf, für eine Überarbeitung der Rahmenrichtlinien und eine positive Darstellung von Ehe und Familie zu sorgen.
- Wie in keinem anderen europäischen Land stellen die Medien in Deutschland Ehe und Familie negativ dar. Wir fordern die Vertreter der Politik in den entsprechenden Gremien der Medienaufsicht auf, ihren Einfluß zugunsten positiver Darstellungen von Ehe und Familie geltend zu machen.
- Die geltende Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs nach § 218a zerstört das Unrechtsbewußtsein bezüglich der Tötung des ungeborenen Lebens. Das sog. Beratungssystem hat nicht zu einer Verminderung der Abtreibungen geführt. Die aktive staatliche Förderung der Abtreibungen durch deren Refinanzierung an die Krankenkassen ist eine schwere Gewissensbelastung für viele Staatsbürger. Wir fordern eine Neuregelung, die das Leben der Ungeborenen unter Strafandrohung schützt.
- Die Freigabe pornographischer Darstellungen an Personen ab 18 Jahren durch den Deutschen Bundestag im Jahr 1973 hat zu einer maßlosen Entwürdigung der Frau, zu einer Diskreditierung des Mutterbildes und zu sexueller Verrohung geführt. Wir fordern deswegen eine generelle politische und juristische Ächtung der Pornographie.
- Das geltende Ehescheidungsrecht hat die Zahl der Ehescheidungen nicht gemindert. In seiner Praxis übt es insbesondere auf junge Männer eine eheabschreckende Wirkung aus. Wir fordern eine Reform, die zum Erhalt der Ehe motiviert und die Ehescheidung erschwert.
- Die staatliche Propagierung empfängnisverhindernder Mittel erschwert besonders Jugendlichen ein tieferes Verständnis der körperlichen und seelischen Voraussetzungen und Konsequenzen des Intimverkehrs. Wir fordern ein staatliches Aufklärungskonzept, das heranwachsenden Menschen die Ehe als den Ort verantwortlich gelebter Sexualität nahebringt.
- Das sog. Lebenspartnerschaftsgesetz stellt gleichgeschlechtliche Partnerschaften unter staatlichen Schutz. Damit widerspricht es der besonderen staatlichen Fürsorgepflicht für Ehe und Familie nach Art. 6 GG und übt insbesondere für Jugendliche eine eheabwertende Wirkung aus. Wir fordern deswegen eine Rücknahme des Lebenspartnerschaftsgesetzes.