STIFTUNG
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INFORMATIONEN ZUR "STIFTUNG GEMEINDEHILFSBUND"

1. Am 24. März 2003 wurde von der Bezirksregierung Lüneburg die Errichtung der „Stiftung des Gemeindehilfsbundes“ anerkannt. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist nach der Stiftungssatzung „die Förderung und Unterstützung von Aktivitäten, die auf eine geistliche, biblisch fundierte Erneuerung und schriftgemäße Verkündigung in den evangelischen Landeskirchen ausgerichtet sind. Dazu gehört insbesondere der 1992 gegründete Gemeindehilfsbund.“ Der Stiftungszweck wird durch Erträge (vor allem Zinsen) aus dem Stiftungskapital sowie durch sonstige Zuwendungen an die Stiftung, insbesondere durch Spenden verwirklicht. Zustiftungen, Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen erhöhen das Stiftungsvermögen, sorgen für künftig höhere Erträge und helfen so die Arbeit des Gemeindehilfsbundes dauerhaft zu sichern.

2. Die Stiftung bietet folgende steuerliche Vorteile:

2.1 Spenden an die Stiftung des Gemeindehilfsbundes können nach dem „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom 21.09.2007 bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Es wird dabei nicht mehr unterschieden, ob eine Spende direkt an den gemeinnützigen Verein oder an die Stiftung erfolgt. Wenn bei Großspenden die steuerliche Obergrenze erreicht wird, bietet es sich an, einen Spendenvortrag vorzunehmen. Das bedeutet, dass Spenden über 20 Prozent hinaus in den kommenden Jahren steuerlich noch berücksichtigt werden können. Alternativ können Sie im Rahmen einer Zustiftung das Stiftungskapital erhöhen (siehe 2.2).

2.2 Zustiftungen zum Stiftungskapital gemeinnütziger Stiftungen können innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren bis zu einer Höhe von einer Million Euro zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen. Firmen können bis zu 0,4% ihres gesamten Umsatzes und der aufgewendeten Löhne und Gehälter steuermindernd geltend machen. Der Betrag von Zustiftungen sollte 1000 € nicht unterschreiten. Zustiftungen erhöhen den Kapitalstock der Stiftung und bewirken damit künftig höhere Zinserträge, die der Arbeit des Gemeindehilfsbundes zugute kommen.

2.3 Erbschaften, Vermächtnisse bzw. Schenkungen, die der Stiftung überlassen werden, sind von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit.

3. Die Organe der Stiftung des Gemeindehilfsbundes sind:

3.1 Vorstand: Pastor Dr. Stefan Felber, Walsrode; Wolfgang Wilke, Köln

3.2 Stiftungsrat: Olaf Sprenger (Vors.), Verden; Dr. Reinhard Dömland, Wunstorf; Anne Marzinzik, Grasberg

4. Einzahlungen: Die Stiftung des Gemeindehilfsbundes hat das folgende Konto:

Kreissparkasse Walsrode
IBAN: DE72 2515 2375 2013 0035 00
BIC: NOLADE21WAL

Bei Einzahlungen bitte unbedingt kenntlich machen, ob der Betrag eine „Spende“ oder eine „Zustiftung“ sein soll.

5. Zuwendungsbestätigungen werden als Jahreszuwendungsbestätigung versandt.

6. Auskünfte zur Stiftung erteilt die Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes: Mühlenstr. 42, 29664 Walsrode, Tel.: 05161/911330 (info@gemeindehilfsbund.de)

WER SIND WIR

Wir sind ein bundesweit tätiger gemeinnütziger Verein evangelischer Christen (siehe "Geschichte") und bieten im kirchlichen Lehrpluralismus seelsorgerliche Hilfe...

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